Artikel 1: Identität

Sneakerstack, mit Sitz in Brunssum, KvK-Nummer: 91563097 , wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.

Der Vertrag bezieht sich auf die Kaufvereinbarung zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Artikel 3: Zahlung

Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Geschäft bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.

Zahlt der Käufer nicht pünktlich, gerät er in Verzug Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit dem Inkasso fortfahren. Die Kosten einer solchen Rückforderung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

Die Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.

Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Recht auf Widerruf

Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher zu laufen.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefordert wurden, Sonderanfertigungen sind oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.

Der Verbraucher kann ein Rücktrittsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Während der Abkühlungsphase geht der Verbraucher mit dem Produkt und der Verpackung vorsichtig um Er darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die unbenutzte und unbeschädigte Ware mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit zumutbar – in der Original-Versandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, und zwar nach den vom Unternehmer erteilten angemessenen und eindeutigen Anweisungen.

Artikel 6: Änderung des Abkommens

Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an.

Einigen sich die Parteien auf eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags, so kann sich dies auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich benachrichtigen.

Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, informiert der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich;

Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so gibt der Verkäufer auch an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.

Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Fertigstellung und Gefahrübergang

Sobald der Käufer den gekauften Artikel erhalten hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Prüfung, Beschwerden

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb kürzester Zeit, zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden.

Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.

Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist aufrechterhalten, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.

Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.

Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.

Reklamationen werden nicht akzeptiert, nachdem die Ware beim Käufer bearbeitet wurde.

Artikel 9: Muster und Modelle

Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen soll.

Bei Verträgen, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht sind, ohne dass sie notwendigerweise der zu liefernden Sache entsprechen.

Artikel 10: Lieferung

Die Lieferung erfolgt “ab Werk/Laden/Lager” Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer anfallen.

Alle auf der Website genannten Begriffe sind nur indikativ und es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem diese Ware ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

Wenn die Ware geliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

Benötigt der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrages Daten des Käufers, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

Alle vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Dies ist nie eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen

Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

Kann der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für Schäden, die der Käufer erleidet.

Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall ein Umstand zu verstehen, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.

Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferer, von denen der Verkäufer bei der Erfüllung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.

Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen

Artikel 12: Übertragung von Rechten

Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als Eigentumsklausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die beim Verkäufer vorhandenen Gegenstände und die gelieferten Gegenstände und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.

Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Es kommt dann zu einem Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Der Artikel wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart gezahlt hat.

Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14: Haftung

Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.

Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

Artikel 15: Klachtplicht

Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.

Wenn eine Beschwerde begründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, das Produkt zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

Wenn der Vertrag Garantien vorsieht, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, dass sie ohne Mängel funktionieren und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Eingang des Kaufs beim Käufer.

Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt sein können.

Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.

Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen Artikel, der von einem Dritten hergestellt wurde, so ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das niederländische Recht.

Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Sneakerstack seinen Sitz/Praxis/Büro hat, zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.